Zahlungsgarantie

Zahlungsgarantie ist in dem Fall, wo der Garantieauftraggeber eigentlich der Käufer ist. Zweck der Garantie ist es den Zahlungsanspruch des Verkäufers/ des Exporteurs aus Liefer- und/oder Leistungsverträgen zu sichern. Die Bank des Käufers ist diejenige, die dem Verkäufer versichert, dass der Verkäufer die im Vertrag vereinbarte Summe vom Käufer bekommen wird. Die Garantiehöhe ist meistens mit der Höhe der Auftragsvertes gleich. Die Laufzeit der Zahlungsgarantie ist bis zur Bezahlung.


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