Bietungsgarantie
Unter Bietgarantie, noch Bid Bond oder Ausschreibungsgarantie genannt, versteht man eine solche Garantie, die eine Unmöglichkeit oder Unwilligkeit der Einhaltung der Verpflichtungen eines Anbieters, absichern soll, also eine Absicherung des Anbieters durch den Exporteur.
Das heisst, der Bieter bestätigt seine Solvenz dadurch, und bestätigt, dass sich der Lieferant sich ernsthaft um das Geschäft bemüht.
In diesem Sinne steht es dem Begünstigten zu, die Bietgarantie in Anspruch zu nehmen, im Falle, dass die Erstellung der Liefer- oder Leistungsgarantie gar nicht, oder nicht gemäss der Frist erfolgt.
Dadurch wird auch gegen eine vorzeitige Zurückziehung oder Änderung des Angebots oder im Zuschlagsfall bei der Verweigerung den Vertrag zu unterzeichnen, abgesichert.
Diese Form der Garantie ist gängig bei internationalen Ausschreibungen. Der Wert der Bitgarantie beträgt 1-5% des Angebotswertes und ist in den Ausschreibungsbedingungen festgelegt. Bei den entwicklungsländers ist der Prozentsatz dementsprechend höher. Die Laufzeit dieser Garantie ist individuell, in der Regel auf 3 Monate, zu vereinbaren.
Im deutschsprachigen Raum kommen Bietungsgarantien eher in Österreich vor, und werden von öffentlichen Bauherren gefordert.
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Garantiearten
- Bietungsgarantie
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