Abnahmegarantie
Bei einer Abnahmegarantie ist der Kunde derjenige, der den Lieferanten versichert, dass er das vorher durch einen Vertrag vereinbartes Gut abnehmen wird. Bei der Nichterfüllung von Seiten des Kunden kommen auf diesen Verschiedene Sanktionen zu, die schon im Garantievertrag vereinbart wurden. Solche Sanktionen können zum Beispiel die Zahlung der Lieferung oder nur einen Teil davon zu leisten, die Transportkosten zu übernehmen und andere Möglichkeiten.
In einer Volkswirtschaft legt auch der Staat eine Art Abnahmegarantie ab, indem es versichert zu viel Produzierte Lebensmittel zu einem fest vereinbarten Preis abzukaufen (Interventionspreis). Eine Folge dieser Massnahme ist es, dass Überproduktion entsteht, die sehr hohe Lagerhaltungskosten mit sich bringt. In diesem Fall spricht man von einer Subvention.
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Garantiearten
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